Kostenübernahme

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Psychotherapeutische Sprechstunden und weitere Probegespräche (probatorische Sitzungen) statt.

Hierbei prüfen Patient*innen und Therapeut*innen, ob das persönliche Verhältnis passt und eine vertrauensvolle therapeutische Arbeitsbeziehung aufgebaut werden kann. Therapieziele, Behandlungsplan, Vorgehensweise und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam erörtert.

Entscheiden sich Patient*innen und Therapeut*innen für eine Psychotherapie, wird seitens der Praxis mit den Patient*innen ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung (gesetzlich/privat) gestellt.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

⇒ Bringen Sie bitte gleich zum ersten Gespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu drei Psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu vier probatorische Sitzungen ohne Antrag. Spätestens nach diesen Sitzungen muss von den Psychotherapeut*innen ein psychosomatischer Befund durch Haus- oder Fachärzt*innen erhoben werden, um eventuelle Erkrankungen bei der weiteren Behandlung berücksichtigen zu können.

⇒ Einen Wechsel der Krankenversicherung müssen die Patient*innen den Psychotherapeut*innen zeitnah mitteilen.

Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten. (KBV Berlin)

 

 

Private Krankenversicherung

Privatpatient*innen sollten vor Beginn einer Psychotherapie mit Ihrem jeweiligen Kostenträger abklären, welche Leistungen übernommen werden. Vorgespräche sind allerdings zumeist ebenso möglich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Einige wenige private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten bei Psychologischen Psychotherapeut*innen nicht, sondern verweisen statt dessen auf psychotherapeutisch tätige Ärzte.

 

Selbstzahler

In Ausnahmefällen ist es empfehlenswert, die eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu zahlen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)

 

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
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